Elternpflegschaft


Eine formelle Beteiligung der Eltern an Entscheidungen in und um die Schule ist durch die Elternpflegschaft gegeben.


Auf unterer Ebene gibt es für jede Klasse eine sogenannte Klassenpflegschaft, was eine Bezeichnung für die Eltern der Schüler einer einzelnen Klasse ist. Einmal in jedem Schulhalbjahr werden die Eltern von der Klassenlehrerin bzw. den Pflegschaftsvorsitzenden zu einem Pflegschaftsabend eingeladen, in dem z.B. der Lehrplan für die nächsten Monate vorgestellt wird und spezifische Themen innerhalb der Klasse besprochen werden.

Außerdem wählen die anwesenden Eltern den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und seinen Vertreter. Die Gewählten arbeiten zwischen den Eltern und dem Klassenlehrer. Sie unterstützen die Klassenlehrerin bei Ausflügen, bei der Organisation von Klassenfesten oder anderen Aktionen, bei denen Eltern helfen können. Andersherum sammeln sie Meinungen und Stimmungen der Klasseneltern und vertreten diese gegenüber der Klassenlehrerin bzw. der Schule.

 

Darüberhinaus nehmen sie an der Sitzung der sogenannten Schulpflegschaft teil. Dieses Gremium setzt sich nur aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen und ihren Vertretern zusammen. Die Schlupflegschaft trifft sich einmal im Jahr und wählt aus ihrer Mitte 6 Elternvertreter, die an der Schulkonferenz teilnehmen.

 

Die Schulkonferenz ist aus 6 Lehrern und eben diesen 6 Elternvertretern zusammengesetzt. Sie berät die Schulleitung in relevanten Fragen der Schule als ganzes, sie diskutiert und stimmt auch über strittige Themen ab, wobei das Votum nicht bindend ist, aber als Meinung sehr häufig Berücksichtigung findet.

 

Innerhalb der Schule ist die Schulkonferenz das höchste Gremium in dem sich Eltern an Entscheidungen einbringen können.